Effizienz und Sorgfalt

Die Realisierung von

  • individuellen
  • energieeffizienten Häusern
  • innerhalb angemessener Zeitfenster
  • mit regionalen Handwerkern
  • kontrollierten Kosten
  • in überzeugender Ausführungsqualität

erfordert klare Abläufe, kontinuierliche Prozessanpassungen und eine fortlaufende Überwachung.

Effiziens-und-Sorgfalt
01-Grundstuecksauswahl

01. Grundstücksauswahl und Bebaubarkeit:

Unsere Beratung beginnt mit der Analyse des Grundstücks, sei es ein Baugebiet oder eine Baulücke. Das Verständnis der baurechtlichen Möglichkeiten bildet stets den Ausgangspunkt. Bei Hanggrundstücken beziehen wir frühzeitig die Außengestaltung mit ein, um die Positionierung von Garage, Stellplätzen, Wegen, Terrasse und Grünflächen aufzeigen zu können. Die Wahl der Fundamentart (Streifenfundamente oder Schotterpolster) erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtplanung. Die Erstellung von WU-Kellern ist auf Wunsch selbstverständlich möglich.

02-Bestand-und-Abrissl

02. Bauvorhaben auf Grundstücken mit Bestandsgebäuden oder mit Abrissobjekt:

Dieser Ausgangspunkt ist oft komplexer, da häufig nicht nur baurechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind, sondern auch gewünschte Eigentumsveränderungen z.B. über Realteilungen von Grundstücken oder Lösungen durch über das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Betracht gezogen werden müssen. Spezifische Anforderungen an Brandschutz zu Nachbargebäuden und Abstandsflächen können auftreten. Hier sind Geduld, Fachkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Baubehörden gefragt. Im Fall von vorherigen Abrissen sind deren Genehmigung und Entsorgungsauflagen zusätzlich zu beachten.

03-Angebotsphase

03. Kosteneinschätzung:

Durch eine Bedarfsermittlung erfassen wir Ihre Präferenzen für Raumgrößen (Raumbuch) und Haustyp. Wenn der gewünschte Energiestandard (nach GEG oder EE55, in Anlehnung an das ehemalige KfW55-Programm) bekannt ist, können wir eine konkrete Kosteneinschätzung erstellen.

04-Gesamtkostenuebersicht

04. Gesamtkostenübersicht:

Neben Grundstücks- und Hauskosten fallen Nebenkosten an. Eine klare Erläuterung und Kostenschätzung ermöglichen Ihnen die Ermittlung Ihrer Gesamtkosten. Unsere langjährige Erfahrung gewährleistet realistische Kostenschätzungen, insbesondere auch für Erdarbeiten und die Entwässerungsarbeiten inkl. Zisternen (oft als Retentionszisternen). Unsere Checkliste stellt sicher, dass nichts übersehen wird.

05-Entwurfsphase

05. Entwurfsphase:

Dies ist der kreative Teil für alle Beteiligten. Ein Planer erstellt basierend auf Ihren Prioritäten Ihren persönlichen Entwurf. Bei vorhandenen Grundrissen muss dieser an die Gegebenheiten des Grundstücks angepasst werden. Selbst erstellte Pläne werden in einen Entwurf übertragen. In Baugebieten mit eingeschossiger Bauweise wird der Kniestock nach Ihren Wünschen optimiert.

07-Bauantragsstellung

06. Bauantragsstellung:

Mit dem Entwurf erstellen wir kurzfristig die Bauvorlage (§64 HBO Genehmigungsfreistellung oder § 65 HBO vereinfachtes  Baugenehmigungsverfahren). Abstimmungen mit Baubehörden erfolgen vor Eingehend. So wissen Sie frühzeitig, ob Ihr Hauswunsch genehmigungsfähig ist.

06-Bauwerksvertrag

07. Vergabe:

Die der allgemeinen Baubeschreibung folgenden detaillierten Leistungsverzeichnisse werden den regionalen Handwerkers übermittelt und gemeinsam gewerkweise mit den Bauherren die Aufträge vergeben.

08-Baubeginn

08. Vorbereitung für den Baubeginn:

Wir führen Sie durch Themen wie Baustrom, Bauwasser, Entwässerungsanträge, Versorgeranträge und Bemusterung (Fenster, Bad, Innentüren, etc.), damit Sie das Umfeld des Hausbaus planvoll angehen können.

09-Baubeginn

09. Umsetzung/ Bauleitung:

Gute Planung ist die Basis einer erfolgreichen Umsetzung. Unsere langjährige Zusammenarbeit mit regionalen Handwerkern und Fachleuten (Geotechniker, Statiker, Energieberater, Heizungs- und Lüftungsplaner, Baugutachter) gewährleistet einen reibungslosen Ablauf und Qualitätssicherheit. Auf Wunsch überprüft der TÜV-Süd die Umsetzung mindestens an drei Meilensteinen. Eine Übergabe mit TÜV-Präsenz ist möglich.

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10. Abnahme:

Jedes Gewerk wird bei der Erstellung überwacht und nach Fertigstellung abgenommen und allfällige Restarbeiten oder Mängel dokumentiert. Häufig kann erst nach Behebung das Nachgewerk beginnen.

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11. Nachbetreuung:

Mit der Abnahme der Ausbaugewerke wie Innentüren, Malerarbeiten und Fußbodenbelegen stehen wir weiter zur Beratung und Erläuterung zur Verfügung.